Batteriespeicher:

Optimale Flächennutzung:
Zusatzeinnahmen durch Verpachtung für Batteriespeicher

Deutschland ist beim Ausbau Erneuerbarer Energien auf einem guten Weg. Neben Energieerzeugungsanlagen wie Solar- oder Windparks brauchen wir für unsere Systemstabilisierung aber zunehmend Batteriespeichersysteme, die den Strom einspeichern, wenn das Netz überlastet ist und ihn in Zeiten geringer Erzeugung zurückführen. Für Flächeneigentümer ergibt sich daraus eine besonders attraktive Möglichkeit, Zusatzeinnahmen über Verpachtung ihrer Fläche zu generieren. Denn Speichersysteme, die nicht unmittelbar an Erzeugungsanlagen gekoppelt werden, sondern lösgelöst direkt an das Stromnetz angeschlossen werden, benötigen vergleichsweise sehr wenig Fläche. Schon ab wenigen hundert Quadratmetern ist eine Verpachtung möglich, ohne die eigentliche Flächennutzung stark zu beeinträchtigen.

Welche Flächengrößen eignen sich?

-In der Regel bereits Teilflächen ab wenigen hundert m²
-Vorzugsweise in der Nähe zu bestehender Netzinfrastruktur
-Auswahl erfolgt unabhängig von der Bodenqualität
-Auch an Wälder angrenzende Flächen sind möglich

Welche Konditionen bieten wir Ihnen?

-Attraktive Einnahmen durch jährliche Pachtzahlungen oder eine einmalige Vergütung
-Langfristige Planungssicherheit dank Pachtverträgen über mindestens zehn Jahre
-Minimaler Flächenbedarf, sodass der Rest Ihrer Flächen weiterhin frei nutzbar bleibt
-Kein Aufwand und kein Risiko für Sie, da wir Planung, Bau, Betrieb und Rückbau vollständig übernehmen

Warum mit uns?

-Gleicher Vertragspartner vom Erstgespräch bis zum Rückbau
-Übernahme sämtlicher Genehmigungsprozesse und kompetente Projektsteuerung
-Zügige und hochprofessionelle Umsetzung sowie Betreuung von Bauvorhaben
-Effiziente Flächennutzung mithilfe moderner Speichertechnologie
-Eines der marktführenden Unternehmen in Deutschland mit langjähriger Erfahrung
-Zuverlässiger Betreiber von Photovoltaik- & Batteriespeicheranlagen im Megawattbereich
-Unternehmen mit sehr guter Bonität

Wer übernimmt den Rückbau?

-Vertragliche Verpflichtung zur Wiederherstellung des Ursprungszustands
-Kompletter Rückbau der Batteriespeicheranlagen nach Beendigung der Laufzeit
-Gemeinsame Entscheidung mit Grundstückseigentümern hinsichtlich der Entfernung oder Weiternutzung                  vorhandener Wege und Verkehrsflächen



Flyer Batteriespeicher