Ökopunkte

Ökopunkte ?

 Am 23. Mai 2008 ist die Verordnung  des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-Verordnung-ÖKVO) in Kraft getreten.
Ein Ökokonto soll die freiwillige Durchführung von zeitlich vorgezogenen Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes ermöglichen, die später zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Verwendung finden können.
Wir vermitteln Ihnen geeignete Flächen für die Durchführung von Ersatzmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG). Somit können Sie über uns sog. "Ökopunkte" zur Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs erwerben. Die von uns angebotenen firmeneigenen Flächen (ca. 6, 7 ha) sind von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Schleswig-Flensburg zur Abgeltung von Ersatzmaßnahmen Dritter anerkannt. 
"Unten sehen Sie einige Fotos von der attraktiven Fläche."
 
Was ist ein Ökokonto?
Als Ökokonto wird die Bevorratung mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich und Ersatz) angerechnet werden können. Flächeneigentümer können auf ihren Grundstücken Maßnahmen durchführen, die dauerhaft günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben und die diese Flächen ökologisch aufwerten. Die Anerkennung und Punktebewertung dieser Flächen wird durch die Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen zuständigen Kreises vorgenommen und als Guthaben in ein Ökokonto eingebucht. Bei später erfolgenden Eingriffen in Natur und Landschaft können im Rahmen der Ausgleichsauflagen für Vorhabenträger zwischen diesem und dem Flächeneigentümer die Ökopunkte frei gehandelt werden. Mit Hilfe des Ökokontos können also Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet werden, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.
 
Planen Sie also Projekte die einen Eingriff in Natur und/oder Landschaft erforderlich machen, fragen Sie bei uns nach Ausgleichsmöglichkeiten.
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